AGB

Informationen zur Identität des Verkäufers

MAINUSCH
IT-Service OWL

Bernhard Mainusch
Nordhofstraße 33
32130 Enger

Mobil: +49 (0) 170 97 97 987
Telefon: +49 (0) 5224 9 766 766
Telefax: +49 (0) 5224 99 49 449

E-Mail: kontakt@it-service-owl.de
Internet: www.it-service-owl.de

UstID: DE291824356

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen von IT-Service OWL, Bernhard Mainusch, Nordhofstraße 33, 32130 Enger (nachfolgend IT-Service OWL genannt), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Käufer“) mit IT-Service OWL hinsichtlich der von IT-Service OWL angebotenen Lieferungen, Leistungen und Angebote abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

2. Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn IT-Service OWL sie schriftlich bestätigen.

4. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch IT-Service OWL. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist IT-Service OWL von seiner Lieferverpflichtung entbunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu beziehen.

4. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen werden, gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern die Voraussetzungen von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen.

§ 3 Preise

1. Soweit nichts anderes angegeben ist, hält IT-Service OWL sich an die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von IT-Service OWL genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Angebote von IT-Service OWL sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet.

3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Umweltpauschale (Grüner Punkt), Transport, Frachtversicherung ab Lager IT-Service OWL oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.

4. Alle genannten Preise verstehen sich als Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuer. Für Deutschland derzeit 19% MwSt. Im Falle von grenzüberschreitender Lieferungen insbesondere in das Nicht-EU Ausland fallen im Einzelfall, vom Kunden zu zahlende weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) an.

5. Zahlungen erfolgen bei Vor-Ort Dienstleistungen sofort bar, sofern nicht anders vereinbart. Dienstleistungen, welche nicht Vor-Ort erbracht werden, werden 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und erfolgen bar oder durch Überweisung auf das angegebene Konto.

6. IT-Service OWL kann zu Beginn eines Projektes Abschlagszahlungen verlangen. Bei größeren Projekten können Zahlungen für erbrachte Teilleistungen vereinbart werden.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch IT-Service OWL steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die IT-Service OWL die Lieferung wesentlich erschwert oder diese unmöglich macht und nicht von IT-Service OWL zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, gleichgültig ob diese Ereignisse bei IT-Service OWL, den Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigt IT-Service OWL, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird IT-Service OWL von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich IT-Service OWL nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

4. Sofern IT-Service OWL die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der IT-Service OWL.

5. IT-Service OWL ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.

§ 5 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist IT-Service OWL berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. IT-Service OWL kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

2. Während des Annahmeverzuges hat der Käufer an IT-Service OWL als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 30 € pro Woche, zu bezahlen, es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann IT-Service OWL den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann IT-Service OWL die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. IT-Service OWL ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach – oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Liefermenge

Sichtbare Mengendifferenzen müssen IT-Service OWL und dem Frachtführer sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für die richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde bei versehentlich durch IT-Service OWL ohne Bestellung des Kunden gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber IT-Service OWL anzuzeigen und die Waren zur Rückholung bereit zu halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt diese als genehmigt, so dass der Kunde dazu verpflichtet ist, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware an IT-Service OWL zu zahlen.

§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der IT-Service OWL verlassen hat. Falls der Versand sich ohne das Verschulden von IT-Service OWL verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch IT-Service OWL hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Mängelhaftung

1. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln im Verbrauchsgüterkauf verjähren nach Maßgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft.

2. In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, insb. die §§ 474- 479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und /oder Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel, es sei denn, der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Des Weiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder andern Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus.

4. Der Käufer muss IT-Service OWL die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind IT-Service OWL unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.

5. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, verlangt IT-Service OWL, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde zur Nacherfüllung eingeschickt bzw. bei IT-Service OWL angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von IT-Service OWL frei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Bei einer berechtigten Mängelrüge übernimmt IT-Service OWL die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, welche vom Käufer zu belegen sind. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Verjährungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

6. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung, wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Haftung von IT-Service OWL beschränkt sich bei Geräten, die älter als 3 Monate sind, in jeden Fall auf den bei Rücktritt gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert), höchstens jedoch auf den Kaufpreis. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches insbesondere für Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien gilt.

7. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt wird, trägt der Käufer sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung.

8. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln stehen nur dem unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Käufer neu hergestellte Sachen im Rahmen seines Gewerbebetriebes weiter verkauft. In diesem Fall stehen dem Unternehmer Rückgriffsansprüche gegenüber IT-Service OWL zu, wobei jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Unternehmer Ansprüche und Rechte seines Käufers wegen Mängeln auf Nachlieferung entsprechend der obigen Ziffer 7 zu beschränken und die Möglichkeit der Erfüllung der Nacherfüllungspflicht sicherzustellen. Aufwendungsersatzansprüche des Unternehmers in Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs verjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach Lieferung der Sache, die weiteren Rückgriffsansprüche verjähren zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat bzw. spätestens fünf Jahre nach Ablieferung der Sache durch IT-Service OWL.

9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln für Produkte und schließen sonstige Ansprüche und Rechte jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens IT-Service OWL vorliegt oder eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von IT-Service OWL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IT-Service OWL beruhen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die IT-Service OWL aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden IT-Service OWL vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die IT-Service OWL auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % Übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum (Vorbehaltsware) von IT-Service OWL. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets durch IT-Service OWL als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne IT-Service OWL zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für IT-Service OWL grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er IT-Service OWL bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für IT-Service OWL. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber IT-Service OWL befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an IT-Service OWL ab. Er ist verpflichtet, die an IT-Service OWL abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis IT-Service OWL ihm schriftlich mitteilt, dass IT-Service OWL dies selbst vornehmen möchte. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der IT-Service OWL hinweisen und IT-Service OWL unverzüglich benachrichtigen.

5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist IT-Service OWL berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

6. Zu Sicherungszwecken erhält IT-Service OWL Zutritt zu den Räumen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen. Insbesondere erhält IT-Service OWL auf erstes Anfordern eine Debitoren Saldenliste mit Kundenadressen.

7. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch IT-Service OWL liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

8. Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einseitig im Wege der Erfüllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.

9. Die Abtretungen werden angenommen.

§ 10 Zahlung

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachname-Verrechnungsscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.

2. IT-Service OWL ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist IT-Service OWL berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn IT-Service OWL über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung.

4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist IT-Service OWL berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei IT-Service OWL ist maßgebend.

5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn IT-Service OWL Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung und/oder Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist IT-Service OWL berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

6. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen IT-Service OWL an Dritte ist ausgeschlossen, sofern IT-Service OWL der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 8 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die die Interessen von IT-Service OWL an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

1. Die Haftung von IT-Service OWL für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Das gilt auch für entsprechende Pflichtversetzungen der Erfüllungsgehilfen von IT-Service OWL.

2. Dabei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dem vertragstypisch gerechnet werden muss. Im Übrigen gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet IT-Service OWL nicht, es sei denn, dass IT-Service OWL den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§ 13 Verwendung der Produkte

Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.

§ 14 Marken

Sämtliche auf den Produkten befindlichen Marken sind und bleiben Eigentum der Lieferanten. Jede Benutzung erfordert die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten.

§ 15 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. der Kunde darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.

§ 16 Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist IT-Service OWL verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Der Käufer ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Der Käufer kann Batterien nach Gebrauch an IT-Service OWL oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Der Käufer kann die Batterien auch per Post an IT-Service OWL zurücksenden. IT-Service OWL erstattet Ihnen auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterie.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

=Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

§ 17 Geheimhaltung

1. IT-Service OWL verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund dieses Auftrags erhalten, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

2. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von IT-Service OWL erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheimzuhalten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 18 Datenschutzerklärung und Datenspeicherung

1. IT-Service OWL nimmt den Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten sehr ernst und verpflichtet sich, die Privatsphäre des Käufers zu respektieren. Personenbezogene Daten sind solche Einzelangaben, die über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse des Kunden Auskunft geben können. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten des Käufers erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) sowie weiterer gesetzlicher Datenschutzerklärungbestimmungen.

2. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Käufer IT-Service OWL diese im Rahmen des Vertragsverhältnisses freiwillig mitteilt. Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden bestimmte personenbezogene Daten erhoben. Dies sind Name, Vorname, Adresse, soweit vorhanden E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindungsdaten bzw. Kreditkartendetails. Sämtliche dieser personenbezogenen Daten werden von IT-Service OWL vertraulich behandelt.

3. Alle im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten (Bestandsdaten) sowie die während der Nutzung entstehenden Daten (Nutzungsdaten) werden zentral gespeichert und verarbeitet und für den Zweck der Vertragserfüllung sowie zum Zweck der Abrechnung gespeichert und genutzt.

4. IT-Service OWL nutzt diese Daten sowohl für die Abwicklung der angeforderten Dienste und der Zahlungen sowie um dem Käufer bzgl. der Bestellungen, Produkte, Dienste und über neue Angebote von IT-Service OWL zu informieren.

5. IT-Service OWL weist darauf hin, dass diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

6. Der Käufer ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von IT-Service OWL elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten.

§ 19 Export

1. Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Eschborn in eigenem Namen und auf eigene Kosten selbst zu sorgen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

2. Der Käufer sichert zu, dass er die Produkte oder technischen Daten, die er von IT-Service OWL erhalten hat, insbesondere in die folgenden Länder nicht direkt oder indirekt exportieren oder reexportieren wird: Kuba, Iran, Libyen, Sudan, Nordkorea, Irak, Syrien, Ruanda, oder in jene anderen Länder bzw. an jene anderen Personen, für die die US-amerikanische Regierung oder jede andere behördliche Einrichtung zum Zeitpunkt des Exportes oder Reexportes eine von der US-amerikanischen Regierung gültige Genehmigung oder andere behördliche Genehmigung benötigt, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des US-amerikanischen Wirtschaftsministeriums und/oder einer anderen US-amerikanischen behördlichen Einrichtung eingeholt zu haben.

§ 20 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IT-Service OWL und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Herford Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. IT-Service OWL ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Enger Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.

2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

3. Die Vertragssprache ist Deutsch.